Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind, also bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Création de Hanninger GmbH & Co. KG (im Folgenden: „Verkäufer“) und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widerspricht die Verkäuferin hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.
2. Vertragsschluss
2.1 Mit Abschluss der Bestellung des Kunden in unserem Online-Shop gibt der Käufer ein verbindliches Kaufangebot ab. Soweit der Verkäufer anschließend eine automatisierte Eingangsbestätigung versendet, stellt dies noch keine Annahme des Kaufangebots des Käufers dar. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn der Verkäufer ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt oder wenn er die Ware ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung aussondert und an den Käufer versendet.
2.2 Die im Online-Shop angegebenen Preise sind Netto-Preise. Hinzu tritt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
2.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils angegebenen Versandkosten.
3. Teillieferungen und Transportrisiko
3.1 Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer zumutbar ist.
3.2 Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk. Das Verlade- und Transportrisiko trägt der Käufer. Eine Transportversicherung wird nicht abgeschlossen, es sei denn, eine solche wurde auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers vereinbart.
3.3 Die Ware wird gegen Beschädigung nach üblicher Sorgfalt verpackt. Spezialverpackungen, sofern vom Käufer ausdrücklich gewünscht, werden dem Käufer gesondert berechnet.
4. Annahmeverzug
4.1 Nimmt der Käufer die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an, bzw. ist eine Annahme aufgrund Verschuldens des Käufers zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, gerät der Käufer in Annahmeverzug. Er hat die Kosten der dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu tragen.
4.2 Der Verkäufer behält sich vor, eine Nachfrist zur Annahme von 10 Werktagen zu setzen. Sollte auch die zweite Annahme scheitern oder vom Käufer endgültig abgelehnt werden, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. In einem solchen Fall behält sich der Verkäufer vor, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20% der Netto-Kaufsumme geltend zu machen, die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Im Online-Shop sind die für den jeweiligen Käufer auswählbaren Zahlungsmethoden jeweils angegeben.
5.2 Alle Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung zu leisten.
5.3 Für den Fall der Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Kreditkarte des Käufers reserviert („Autorisierung“). Die tatsächliche Belastung des Kreditkartenkontos des Käufers erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem der Verkäufer die Ware an den Käufer versendet.
5.4 Bei Zahlung per Lastschrift hat der Käufer ggf. die Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Käufer falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
6. Rechnungsstellung
6.1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist mit Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware fällig.
6.2Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Im Fall der Finanzierung über die Factoring-Bank innerhalb von 60 Tagen. Die Zahlung über Factoring-Bank steht unter der Bedingung der Gewährung eines Limits auf Basis einer Liquiditätsprüfung. Wird das Limit seitens der Factoring-Bank nicht in der notwendigen Höhe gewährt, hat der Käufer per Vorkasse zu leisten.
6.3 Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
6.4 Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet, die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.5 Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers kann der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels Zahlung vor Ablieferung verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz geltend machen.
6.6 Im Fall des 6.5. behält sich der Verkäufer vor, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20% der Netto-Kaufsumme geltend zu machen, die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
7. Gewährleistung
7.1 Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers. Muster, Materialbeschaffenheiten und Struktur der Produkte können von den Angaben im Online-Shop abweichen. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder der Leistung einschließlich der Abbildungen sind nur annähernde Beschreibungen, soweit nicht für den vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung erforderlich ist.
7.2 Handelsübliche sowie geringe, technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs, können nicht beanstandet werden. Proben und Muster gelten nur als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe. Für Maß- und Größenangaben gilt der jeweilige Stand der Technik unter Berücksichtigung des individuellen Designs und des individuellen Schnittmusters.
7.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und der Verkäuferin offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Das Vorstehende gilt nicht, soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat. Wenn sich der Verkäufer auf Verhandlungen über eine Beanstandung einlässt, stellt dies keinesfalls einen Verzicht auf den Einwand der verspäteten, ungenügenden oder unbegründeten Mängelrüge dar.
7.4 Bei Mängeln leistet die Verkäuferin nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung muss die Verkäuferin nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
7.5 Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Rechte aus den §§ 478, 479 BGB bleiben hiervon unberührt. Die Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Unbeschadet dessen haftet der Verkäufer nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.7 Sollte im Einzelfall die Lieferung gebrauchter Produkte vereinbart werden, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
8. Selbstbelieferungsvorbehalt
Treten trotz Abschluss eines Deckungsgeschäftes Lieferschwierigkeiten auf, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, behält dieser sich ein Rücktrittsrecht vor. Der Käufer wird hierüber unverzüglich informiert und der Verkäufer schlägt ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vor. Ist kein vergleichbares Produkt verfügbar oder wünscht der Käufer keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes, werden die vom Käufer bisher erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstattet.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
9.2 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache mit Sorgfalt zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten vor dem Eigentumsübergang durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer unverzüglich schriftlich darüber zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
9.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer in Höhe der offenen Kaufpreisforderung ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Dies gilt auch dann, wenn die Kaufsache verarbeitet und dann weiterverkauft wird. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Verzug besteht und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Käufer gestellt ist, oder die Zahlungseinstellung vorliegt, wird die Abtretung jedoch nicht offengelegt und die Forderung nicht eingezogen.
9.4 Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
9.5 Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet hierneben uneingeschränkt für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10.2 Soweit der Verkäufer gemäß Punkt 9.1 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.
10.3 Vorgenannte Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder Leistung übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen worden ist. Der Verkäufer haftet ferner unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
11. Verbindliche Fristen
11.1 Verbindliche Fristen sind stets schriftlich zu fixieren.
11.2 Die Nichteinhaltung einer Lieferfrist berechtigt den Käufern nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ausdrücklich bis spätestens bei Vertragsschluss vom Käufer darauf hingewiesen wurde, dass eine Leistung danach für den Käufer keinen Sinn mehr macht, und die Leistung danach keine Vertragserfüllung mehr darstellt (absolutes Fixgeschäft).
11.3 Bei Nichteinhaltung einer Lieferfrist hat der Käufer dem Verkäufer eine Nachlieferungsfrist von 12 Wochen zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Die Punkte 10.2. und 10.4. dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
11.4 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Pandemie, Krieg usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Käufers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Käufer zuzurechnende Dritte etc.) hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Der Verkäufer ist in dem Fall berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nachzuholen. Der Verkäufer wird dem Käufer Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich anzeigen.
12. Kollektionsmuster
Kollektionsmuster sind dem regulären Preis entsprechend vergütungspflichtig.
13. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch
14. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Heppenheim.
15. Gerichtsstandvereinbarung
Als Gerichtsstand gilt Mannheim als vereinbart.
16. Anwendbares Recht
Die geschlossenen Kaufverträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UNKaufrecht“).
17. Salvatorische Klausel
Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.